We recently updated our consumer Privacy Notice.

We added more detail about cookies, first-party advertising measurement, and your privacy choices. We also clarified that we do not sell your personal data or send your queries, prompts, or conversation content to advertisers.

Perplexity-Zusatz zur Datenverarbeitung

Wir haben einige Aktualisierungen vorgenommen, um unsere Unterauftragnehmer-Informationen leicht auffindbar zu machen, und wir haben klargestellt, wie Sie von Ergänzungen erfahren, entweder durch eine Benachrichtigung im Produkt oder per E-Mail. Wir empfehlen Ihnen, sich zu informieren und auf dem Laufenden zu bleiben, wie wir arbeiten und mit Ihren Daten umgehen.

Zuletzt aktualisiert: 8. Juli 2025

Dieser Zusatz zur Datenverarbeitung („DPA“) ist Bestandteil bestimmter Nutzungsbedingungen und anderer Vereinbarungen, die ausdrücklich auf ihn verweisen und zwischen Perplexity AI, Inc. („Perplexity“) und Geschäftskunden („Kunde“) geschlossen wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Perplexity Pro for Enterprise Terms of Service und die Perplexity API Terms of Service, welche die Nutzung der Dienste von Perplexity durch den Kunden regeln (die „Dienste“ und die jeweils relevanten Nutzungsbedingungen oder sonstigen Vereinbarungen, die „Vereinbarung“). Soweit Perplexity im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste durch den Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, legt dieser DPA die Anweisungen des Kunden für die Verarbeitung solcher personenbezogenen Daten sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien fest. Sofern in diesem DPA nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, bleibt die Vereinbarung unverändert und in vollem Umfang in Kraft. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem DPA und der Vereinbarung hat der DPA Vorrang.

Definitionen. Für die Zwecke dieses DPA haben die folgenden Begriffe die nachstehend aufgeführten Bedeutungen. Großgeschriebene Begriffe, die in diesem DPA verwendet, aber nicht definiert sind, haben die in den Perplexity Pro for Enterprise Terms and Conditions festgelegten Bedeutungen. Alle anderen großgeschriebenen Begriffe in diesem DPA, die nicht anderweitig in der Vereinbarung definiert sind, haben die entsprechenden Bedeutungen, die ihnen in den Datenschutzgesetzen zugewiesen sind.

Klauseln für die Übermittlung von Verantwortlichen an Auftragsverarbeiter“ bezeichnet (i) in Bezug auf Übermittlungen personenbezogener Daten, die der DSGVO unterliegen, die Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer gemäß dem Durchführungsbeschluss 2021/914 der Kommission vom 4. Juni 2021, insbesondere einschließlich Modul 2 (Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter) („EU-SCCs“); und (ii) in Bezug auf Übermittlungen personenbezogener Daten, die der UK-DSGVO unterliegen, den internationalen Addendum zur Datenübermittlung zu den Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Version B.1.0), herausgegeben vom britischen Information Commissioner („UK-Addendum“), jeweils in der von Zeit zu Zeit geänderten, aktualisierten oder ersetzten Fassung.

EU/UK-Datenschutzgesetze“ bezeichnet, soweit anwendbar: (i) die Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 (die „DSGVO“); (ii) die Richtlinie über den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation 2002/58/EG; (iii) den britischen Data Protection Act 2018, die britische Datenschutz-Grundverordnung gemäß der Definition im britischen Data Protection Act 2018, geändert durch die Data Protection, Privacy and Electronic Communications (Amendments etc.) (EU Exit) Regulations 2019 (zusammen mit dem britischen Data Protection Act 2018, die „UK-DSGVO“), sowie die Privacy and Electronic Communications Regulations 2003; und (iv) alle relevanten Gesetze, Richtlinien, Anordnungen, Vorschriften oder sonstigen verbindlichen Instrumente, die eines der oben genannten umsetzen, jeweils nach Maßgabe ihrer Anwendbarkeit und zum jeweiligen Zeitpunkt in Kraft, sowie in der jeweils geänderten, konsolidierten, neu erlassenen oder ersetzten Fassung.

Personenbezogene Daten“ bezeichnet alle Informationen, die Perplexity im Auftrag des Kunden zur Bereitstellung der Dienste verarbeitet und die gemäß einem Datenschutzgesetz als „personenbezogene Daten“, „persönliche Informationen“ oder „personenidentifizierbare Informationen“ definiert sind.

Datenschutzgesetze“ bezeichnet, soweit anwendbar, EU/UK-Datenschutzgesetze, US-Datenschutzgesetze und jedes ähnliche Gesetz einer anderen Gerichtsbarkeit, das sich auf Datenschutz, Privatsphäre oder die Nutzung personenbezogener Daten bezieht und von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern verlangt, spezifische vertragliche Verpflichtungen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten zu vereinbaren, jeweils nach Maßgabe ihrer Anwendbarkeit und zum jeweiligen Zeitpunkt in Kraft, sowie in der jeweils geänderten, konsolidierten, neu erlassenen oder ersetzten Fassung.

Klauseln für die Übermittlung von Auftragsverarbeitern an Auftragsverarbeiter“ bezeichnet (i) in Bezug auf Übermittlungen personenbezogener Daten, die der DSGVO unterliegen, die Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer gemäß dem Durchführungsbeschluss 2021/914 der Kommission vom 4. Juni 2021, insbesondere einschließlich Modul 3 (Auftragsverarbeiter an Auftragsverarbeiter); und (ii) in Bezug auf Übermittlungen personenbezogener Daten, die der UK-DSGVO unterliegen, den internationalen Addendum zur Datenübermittlung zu den Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Version B.1.0), herausgegeben vom britischen Information Commissioner, jeweils in der von Zeit zu Zeit geänderten, aktualisierten oder ersetzten Fassung.

Drittland“ bezeichnet jedes Land oder Gebiet außerhalb des Anwendungsbereichs der Datenschutzgesetze des Europäischen Wirtschaftsraums oder des Vereinigten Königreichs, soweit relevant, unter Ausschluss von Ländern oder Gebieten, die von der jeweils zuständigen Behörde von Zeit zu Zeit als Länder oder Gebiete mit angemessenem Schutzniveau für personenbezogene Daten anerkannt wurden.

US-Datenschutzgesetze“ bezeichnet, soweit anwendbar, den California Consumer Privacy Act, den Colorado Privacy Act, den Connecticut Data Privacy Act, den Utah Consumer Privacy Act, den Virginia Consumer Data Protection Act, jedes ähnliche Gesetz eines anderen Bundesstaates in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie alle unter den vorgenannten Gesetzen erlassenen Vorschriften, jeweils nach Maßgabe ihrer Anwendbarkeit und zum jeweiligen Zeitpunkt in Kraft, sowie in der jeweils geänderten, konsolidierten, neu erlassenen oder ersetzten Fassung.

Die Begriffe „Unternehmen“, „Verantwortlicher“, „Auftragsverarbeiter“, „Verkaufen“, „Dienstleister“ und „Teilen“ haben die ihnen nach den anwendbaren Datenschutzgesetzen zugewiesene Bedeutung.

Rollen der Parteien. Die Parteien erkennen an, dass in Bezug auf alle personenbezogenen Daten, die vom Kunden bei der Bereitstellung der Dienste empfangen werden, für die Zwecke der Datenschutzgesetze der Kunde als Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter oder Unternehmen agiert und Perplexity als Dienstleister oder Auftragsverarbeiter.

Kundenpflichten: Der Kunde muss bei der Bereitstellung personenbezogener Daten an Perplexity im Zusammenhang mit seiner Nutzung der Dienste alle Datenschutzgesetze einhalten, einschließlich der Nutzung jeglicher Integrationen mit den Diensten. Der Kunde sichert zu und garantiert, dass (a) alle personenbezogenen Daten vom Kunden oder in dessen Auftrag in Übereinstimmung mit allen Datenschutzgesetzen erhoben und jederzeit verarbeitet und gepflegt wurden, einschließlich in Bezug auf etwaige Verpflichtungen zur Benachrichtigung von Einzelpersonen und/oder zum Einholen ihrer Einwilligung, und (b) der Kunde die Datenschutzgesetze eingehalten hat (einschließlich des Vorliegens einer Rechtsgrundlage) und über alle notwendigen Rechte, Berechtigungen, Einwilligungen und Autorisierungen verfügt, um die personenbezogenen Daten an Perplexity weiterzugeben und es Perplexity zu ermöglichen, die personenbezogenen Daten wie in der Vereinbarung und diesem DPA festgelegt zu verarbeiten. Der Kunde darf keine Maßnahmen ergreifen, die die Bereitstellung personenbezogener Daten an Perplexity gemäß diesem Dokument zu einem Verkauf oder Teilen gemäß den US-Datenschutzgesetzen machen oder Perplexity anderweitig nicht als Dienstleister oder Auftragsverarbeiter gemäß den US-Datenschutzgesetzen einstufen würden. Der Kunde wird Perplexity unverzüglich benachrichtigen, wenn der Kunde zu dem Schluss kommt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Vereinbarung nicht den Datenschutzgesetzen entspricht oder entsprechen wird. In diesem Fall ist Perplexity nicht verpflichtet, die Verarbeitung solcher personenbezogener Daten fortzusetzen.

Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Parteien vereinbaren, dass die Einzelheiten der Verarbeitung in Anhang 1 beschrieben sind. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vereinbarung wird Perplexity:

personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden verarbeiten, und zwar für den begrenzten und spezifischen Zweck, der in Anhang 1 beschrieben ist, sofern Perplexity nicht durch anwendbare Datenschutzgesetze zur Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten berechtigt ist, und jederzeit in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen und den Bestimmungen dieses DPA handeln, wobei das gleiche Datenschutzniveau geboten wird, wie es die Datenschutzgesetze erfordern;

den Kunden unverzüglich benachrichtigen, wenn Perplexity: (i) feststellt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Verpflichtungen aus den Datenschutzgesetzen oder die Bestimmungen dieses DPA nicht mehr einhalten kann, oder (ii) der Ansicht ist, dass die Weisung des Kunden gegen geltende Datenschutzgesetze verstößt;

soweit dies nach den Datenschutzgesetzen erforderlich ist, dem Kunden das Recht einräumen, angemessene und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Perplexity die personenbezogenen Daten in einer Weise verwendet, die mit den Verpflichtungen des Kunden aus diesem DPA und den Datenschutzgesetzen vereinbar ist, und jede unbefugte Nutzung der personenbezogenen Daten zu stoppen und zu beheben; und

verlangen, dass jeder Mitarbeiter oder jede andere Person, die personenbezogene Daten verarbeitet, einer angemessenen Vertraulichkeitsverpflichtung in Bezug auf diese personenbezogenen Daten unterliegt.

Verbote. Soweit dies nach den Datenschutzgesetzen erforderlich ist, darf Perplexity nicht (a) personenbezogene Daten verkaufen oder teilen, (b) die personenbezogenen Daten außerhalb der direkten Geschäftsbeziehung zwischen Perplexity und dem Kunden und für andere Zwecke als den spezifischen Zweck der Bereitstellung der Dienste für den Kunden aufbewahren, verwenden oder offenlegen oder (c) die vom Kunden oder in dessen Auftrag erhaltenen personenbezogenen Daten mit personenbezogenen Daten kombinieren, die möglicherweise aus getrennten Interaktionen von Perplexity mit der/den Person(en) stammen, auf die sich die personenbezogenen Daten beziehen, oder aus anderen Quellen erhoben wurden. Zur Klarstellung: Personenbezogene Daten werden nicht für das Training der großen Sprachmodelle von Perplexity verwendet. Wenn Perplexity (i) eine rechtlich bindende Anfrage zur Offenlegung personenbezogener Daten durch eine Strafverfolgungsbehörde erhält; oder (ii) eine Mitteilung, Anfrage oder Untersuchung in Bezug auf die personenbezogenen Daten von einer Aufsichtsbehörde/Regulierungsbehörde (oder Ähnlichem) erhält; oder (iii) eine Beschwerde oder Anfrage einer betroffenen Person erhält, jeweils in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Perplexity im Namen oder für den Kunden gemäß diesem DPA, dann wird Perplexity (soweit gesetzlich zulässig) den Kunden benachrichtigen.

Nutzung von Unterauftragsverarbeitern.

Der Kunde erteilt Perplexity hiermit die allgemeine schriftliche Genehmigung, die in Anhang 2 aufgeführten Unterauftragsverarbeiter zu beauftragen, vorbehaltlich der Anforderungen dieses Abschnitts 6.

Wenn Perplexity einen neuen Unterauftragsverarbeiter ernennt oder beabsichtigt, Änderungen bezüglich der Hinzufügung oder des Austauschs eines Unterauftragsverarbeiters vorzunehmen, der kein Modellanbieter (wie unten definiert) ist, hat Perplexity den Kunden zehn Werktage im Voraus schriftlich (E-Mail genügt) zu benachrichtigen. Während dieser Zeit kann der Kunde aus angemessenen und dokumentierten Gründen, die sich auf die Vertraulichkeit oder Sicherheit personenbezogener Daten oder die Einhaltung der Datenschutzgesetze durch den Unterauftragsverarbeiter beziehen, der Ernennung oder dem Austausch widersprechen (und wenn der Kunde nicht widerspricht, kann Perplexity mit der Ernennung oder dem Austausch fortfahren). Wenn der Kunde innerhalb von fünf Tagen widerspricht, werden der Kunde und Perplexity in gutem Glauben zusammenarbeiten, um eine Lösung für den Widerspruch zu finden (z. B. Einschränkung der Nutzung personenbezogener Daten oder der Kunde verzichtet vorübergehend oder dauerhaft auf einen bestimmten Aspekt oder eine bestimmte Funktion der Dienste). Wenn trotz dieser Diskussionen in gutem Glauben keine Lösung gefunden werden kann, kann der Kunde (als einziges Rechtsmittel) die Vereinbarung kündigen und eine Rückerstattung der nicht genutzten im Voraus bezahlten Gebühren (wie in der Vereinbarung definiert) erhalten.

Wenn Perplexity einen neuen Unterauftragsverarbeiter ernennt oder beabsichtigt, Änderungen bezüglich der Hinzufügung oder des Austauschs eines Unterauftragsverarbeiters vorzunehmen, der große Sprachmodelle oder andere generative KI-Modelle bereitstellt (ein „Modellanbieter“), wird Perplexity den Kunden benachrichtigen (E-Mail genügt) und die Liste der „Drittanbieter“ unter www.perplexity.ai/hub/legal/third-party-models aktualisieren (von denen jeder, zur Klarstellung, ein Modellanbieter gemäß diesem DPA ist). Wenn der Kunde der Ernennung oder dem Austausch widerspricht, besteht das einzige Rechtsmittel des Kunden darin, (und der Kunde muss) jegliche Nutzung des betreffenden Drittanbietermodells über die Dienste einzustellen (was der Kunde zur Klarstellung jederzeit nach der Ernennung oder dem Austausch tun kann).

Perplexity darf Unterauftragsverarbeiter nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung beauftragen, die Verpflichtungen für den Unterauftragsverarbeiter enthält, die für den betreffenden Unterauftragsverarbeiter nicht weniger belastend sind als die Verpflichtungen für Perplexity gemäß diesem DPA.

Für den Fall, dass Perplexity einen Unterauftragsverarbeiter beauftragt, spezifische Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag des Kunden gemäß den EU/UK-Datenschutzgesetzen durchzuführen, und dieser Unterauftragsverarbeiter seine Verpflichtungen nicht erfüllt, haftet Perplexity gegenüber dem Kunden weiterhin vollumfänglich gemäß den anwendbaren EU/UK-Datenschutzgesetzen für die Erfüllung der Verpflichtungen dieses Unterauftragsverarbeiters.

Unterstützung. Perplexity wird in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und um den Kunden in die Lage zu versetzen, seine sich daraus ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen, Unterstützung leisten, indem Perplexity:

den Kunden über Anfragen von Einzelpersonen gemäß ihren Rechten nach den Datenschutzgesetzen benachrichtigt, einschließlich der Bereitstellung, Löschung oder Korrektur der relevanten personenbezogenen Daten oder indem der Kunde dazu in die Lage versetzt wird, soweit dies möglich ist;

soweit dies nach den Datenschutzgesetzen erforderlich ist, Datenschutz-Folgenabschätzungen durchführt und, falls erforderlich, eine vorherige Konsultation mit den zuständigen Aufsichtsbehörden vornimmt; und

den Kunden unverzüglich, nachdem Perplexity von einer unbefugten oder rechtswidrigen Verarbeitung, Zerstörung, Verwendung, einem Verlust, einer Veränderung oder Offenlegung personenbezogener Daten („Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“) Kenntnis erlangt hat, darüber benachrichtigt.

Sicherheitsmaßnahmen. Perplexity wird unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie der Art, des Umfangs, der Umstände und des Zwecks der Verarbeitung geeignete technische, physische und organisatorische Maßnahmen implementieren, die darauf ausgelegt sind, ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu bieten, wie in Anhang 3 festgelegt oder anderweitig zwischen dem Kunden und Perplexity von Zeit zu Zeit vereinbart und dokumentiert, und wird diese während der Laufzeit der Vereinbarung weiterhin einhalten. Perplexity wird Mitarbeitern und anderen Personen, die zum Zugriff auf personenbezogene Daten berechtigt sind, Datenschutz- und Sicherheitsschulungen anbieten.

Zugang und Audits. Auf begründete schriftliche Anfrage des Kunden und soweit Perplexity nach den Datenschutzgesetzen dazu verpflichtet ist, wird Perplexity Inspektionen und Audits bezüglich der Einhaltung der Verpflichtungen von Perplexity gemäß diesem DPA und den Datenschutzgesetzen ermöglichen und dazu beitragen, indem Perplexity auf Anfrage des Kunden dem Kunden solche Informationen zur Verfügung stellt, die sich im Besitz von Perplexity befinden und für den Nachweis einer solchen Einhaltung angemessen erforderlich sind, und/oder indem Perplexity einen qualifizierten und unabhängigen Wirtschaftsprüfer mit der Bewertung der Richtlinien sowie der technischen und organisatorischen Maßnahmen von Perplexity für eine solche Einhaltung beauftragt, wobei ein angemessener und anerkannter Kontrollstandard oder Rahmen sowie ein Bewertungsverfahren für solche Bewertungen verwendet werden. Perplexity wird dem Kunden auf begründete Anfrage einen Bericht über eine solche Bewertung zur Verfügung stellen. Der Kunde ist berechtigt, solche Informationen und/oder ein Audit (soweit nach Datenschutzgesetzen erforderlich) nicht öfter als alle 12 Monate mit einer Frist von 30 Tagen im Voraus schriftlich bei Perplexity zu beantragen, und nur nachdem sich die Parteien auf den Umfang des Audits geeinigt haben und sofern der Prüfer zur Vertraulichkeit verpflichtet ist. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Anbieter in keinem Fall verpflichtet, dem Kunden Zugang zu Informationen, Einrichtungen oder Systemen zu gewähren, wenn dies dazu führen würde, dass der Anbieter gegen Vertraulichkeitsverpflichtungen gegenüber anderen Kunden oder seine gesetzlichen Verpflichtungen verstößt.

Löschung personenbezogener Daten. Perplexity löscht (oder gibt nach Wahl des Kunden zurück) alle personenbezogenen Daten innerhalb von dreißig Tagen nach Beendigung der Erbringung der Dienste für den Kunden, es sei denn, eine Aufbewahrung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Fall benachrichtigt Perplexity den Kunden unverzüglich über eine solche gesetzliche Verpflichtung und löscht (oder gibt nach Wahl des Kunden zurück) die personenbezogenen Daten nach Ablauf einer solchen Aufbewahrungspflicht.

Datenübermittlungen. Soweit Perplexity personenbezogene Daten, die EU/UK-Datenschutzgesetzen unterliegen, in einem Drittland verarbeitet und dabei als Datenimporteur agiert, erfüllt Perplexity die Verpflichtungen des Datenimporteurs gemäß den „Klauseln für die Übermittlung von Verantwortlichen an Auftragsverarbeiter“ oder den „Klauseln für die Übermittlung von Auftragsverarbeitern an Auftragsverarbeiter“ (je nach Anwendbarkeit), die hiermit in diesen DPA aufgenommen werden und Teil davon sind, und:

für die Zwecke von Anhang I oder Teil 1 (je nach Relevanz): (i) ist der Kunde ein Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter (je nach Anwendbarkeit) und Perplexity ein Auftragsverarbeiter, und (ii) gelten die Parteien, die Kontaktdaten der Ansprechpartner und die in der Vereinbarung, diesem DPA und Anhang 1 festgelegten Einzelheiten zur Verarbeitung, wobei das Startdatum das Datum des Inkrafttretens der Vereinbarung ist;

falls zutreffend, für die Zwecke von Teil 1 des UK-Addendums, sind die relevanten Addendum-EU-SCCs (wie dieser Begriff im UK-Addendum definiert ist) die EU-SCCs, wie sie kraft dieses Abschnitts 11 in diesen DPA aufgenommen wurden;

für die Zwecke von Anhang II oder Teil 1 (je nach Relevanz) gelten die technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die Perplexity zur Unterstützung des Kunden ergriffen hat, wie sie jeweils in Anhang 3 dargelegt sind;

falls zutreffend, für die Zwecke von Anhang III oder Teil 1 (je nach Relevanz) gilt die Liste der autorisierten Unterauftragsverarbeiter gemäß Anhang 2; und

falls zutreffend, für die Zwecke von: (i) Klausel 9, wird Option 2 („Allgemeine schriftliche Genehmigung“) als gewählt betrachtet und es wird auf Abschnitt 6.b und 6.c bezüglich der Mitteilungsfristen verwiesen; (ii) Klausel 11(a), wird der optionale Wortlaut in Bezug auf eine unabhängige Streitbeilegung als einbezogen betrachtet; (iii) Klausel 13 und Anhang I.C, ist die zuständige Aufsichtsbehörde die irische Regulierungsbehörde; (iv) Klausel 17 und 18, wird Option 1 als gewählt betrachtet und das anwendbare Recht sowie die zuständigen Gerichte sind irisches Recht bzw. irische Gerichte; und (v) Teil 1, kann der Kunde als Exporteur das UK-Addendum gemäß Abschnitt 19 dieses UK-Addendums kündigen.

Soweit Perplexity ein verbundenes Unternehmen oder einen Drittunterauftragsverarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in einem Drittland beauftragt, schließt Perplexity die „Klauseln für die Übermittlung von Auftragsverarbeitern an Auftragsverarbeiter“ mit jedem relevanten Unterauftragsverarbeiter (einschließlich verbundenen Unternehmen) ab, den Perplexity im Namen des Kunden beauftragt. Auf Anfrage des Kunden schließt Perplexity separat die „Klauseln für die Übermittlung von Verantwortlichen an Auftragsverarbeiter“ mit dem Kunden ab und ergreift alle anderen alternativen oder zusätzlichen Maßnahmen, die der Kunde vernünftigerweise verlangt, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Perplexity in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Datenschutzgesetze erfolgt.

Haftung. Vorbehaltlich von Klausel 12 der EU-Standardvertragsklauseln und anwendbarem Recht, das nicht durch Vertrag beschränkt werden kann, unterliegt die gesamte Haftung jeder Partei aus oder im Zusammenhang mit diesem DPA, den EU-Standardvertragsklauseln und dem UK Addendum, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig, den im Vertrag dargelegten Haftungsausschlüssen und -beschränkungen, und jede Haftung im Rahmen dieses DPA, der EU-Standardvertragsklauseln oder des UK Addendum wird auf diese Obergrenze angerechnet und erhöht diese nicht. Nichts in diesem Abschnitt schränkt die Haftung einer Partei gegenüber einer betroffenen Person gemäß Klausel 12(b) oder 12(c) der EU-Standardvertragsklauseln oder eine Haftung ein, die nach anwendbarem Datenschutzrecht nicht beschränkt werden kann.

ANHANG 1

Einzelheiten der Verarbeitung:

Art der Verarbeitung

Die Bereitstellung der Dienste für den Kunden, wie in der Vereinbarung dargelegt.

Zweck(e) der Verarbeitung

Die Bereitstellung der Dienste für den Kunden, wie in der Vereinbarung dargelegt.

Kategorien von Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden

Autorisierte Benutzer der Dienste sowie andere vom Kunden bestimmte Personen.

Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

Kontoinformationen der autorisierten Benutzer und persönliche Informationen, die in Eingaben enthalten sind, die über die Dienste übermittelt werden, wie vom Kunden bestimmt. Alle in Eingaben enthaltenen persönlichen Informationen werden bis zum späteren der folgenden Zeitpunkte gespeichert: (a) das Datum, an dem sie vom Kunden über die Schnittstelle der Dienste gelöscht werden, und (b) das Datum, das dreißig Tage nach dem Zeitpunkt liegt, an dem Perplexity die Dienste nicht mehr für den Kunden erbringt.

Art der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind und die gemäß den Datenschutzgesetzen als „sensibel“ oder „besondere Kategorien“ gelten

Es ist nicht vorgesehen, sensible Daten zu verarbeiten, es sei denn, ein autorisierter Benutzer fügt diese unerwartet in eine Eingabe ein.

Häufigkeit (z. B. einmalig oder fortlaufend) und Dauer der Verarbeitung

Auf fortlaufender Basis, für die Dauer der Laufzeit der Vereinbarung und jeden Aufbewahrungszeitraum nach Vertragsbeendigung, wie in der Vereinbarung festgelegt.

Der Gegenstand, die Art und die Dauer der Verarbeitung durch Unterauftragsverarbeiter, die gemäß Abschnitt 6 autorisiert sind, ergeben sich aus diesem Anhang 1 und Anhang 2.

ANHANG 2

Autorisierte Unterauftragsverarbeiter:

Wie unter https://perplexity.coolkeypoint.com/__p/trust.perplexity.ai/subprocessors dargelegt („Trust Center-Liste der Unterauftragnehmer“).

ANHANG 3

Sicherheitsmaßnahmen:

Perplexity unterhält angemessene Sicherheitsmaßnahmen in einem Verhältnis zum Risiko, das durch die Verarbeitung personenbezogener Daten entsteht, und verlässt sich ansonsten auf Sicherheitsmaßnahmen, die von den in Anhang 2 aufgeführten Unterauftragsverarbeitern, einschließlich Amazon und Microsoft, implementiert und aufrechterhalten werden. Bitte lesen Sie die Vereinbarung für weitere Einzelheiten zu den Sicherheitsverpflichtungen von Perplexity.